01.02.2014: FPÖ möchte neue Wahlsprengelaufteilung rückgängig machen
Erst am 16.10.2012 wurde mit den Stimmen der SPÖ und der FPÖ!!! die neue Wahlsprengelaufteilung beschlossen.
Bei der inzwischen durchgeführten Nationalratswahl am 30.9.2013 und bei der Volksbefragung am 20.1.2013 hat sich die neue Sprengelaufteilung bestens bewährt. Abgesehen vom ‘Boykott’ einer einzigen Ortschaft nördlich von Ottnang hat alles reibungslos funktioniert! Es gab keinerlei Wartezeiten.
In der Gemeinderatssitzung am 30.1.2014 forderte GV Rudolf Kroiß (FPÖ) Bürgermeister Josef Senzenberger auf, eine Sitzung der Gemeindewahlbehörde einzuberufen, damit die nur 15 Monate zuvor – mit den Stimmen der FPÖ – beschlossene neue Wahlsprengelaufteilung wieder rückgängig gemacht werden kann.
Zur Erklärung: Bei der damaligen Sitzung der Gemeindewahlbehörde war Hr. Kroiß nicht anwesend. Die damaligen Vertreter der FPÖ stimmten – offensichtlich entgegen der Meinung ‘ihres Chefs’ – für den Vorschag der SPÖ (mit kleiner Abänderung).
Nun möchte Hr. Kroiß dies ‘korrigieren’.
Die Arbeit im Gemeinderat (und in diesem Fall in der Gemeindewahlbehörde) wird durch solche ‘Aktionen’ nicht unbedingt leichter, wenn man immer wieder über bereits getroffene Entscheidungen diskutieren und abstimmen muss, nur weil man sich offensichtlich innerhalb einer Partei nicht einig ist, bzw. die Meinung der anderen Parteimitglieder nicht akzeptiert.
Die Argumente der SPÖ für die neue Wahlsprengelaufteilung entnehmen sie bitte dem Artikel "15.12.2013: Nachbetrachtung zur Nationalratswahl vom 27.9.2013".Ein kleiner Auszug aus diesem Artikel:
"Im Sinne der gesamten Gemeindebevölkerung kann es nur eine solche Lösung geben, bei der der Großteil (alle Wähler der Wahlsprengel Bruckmühl und Ottnang, sowie die Wähler der Orte Bergern, Redl, Roithing, Wiesing, …) erhebliche Vorteile hat, wenn auch ein kleiner Teil der Wähler (Orte nördlich von Ottnang) dadurch geringfügige Nachteile in Kauf nehmen muss."
Erwin Breit, Wahlsprengelleiter Bruckmühl
—> Nähere Infos über die neue Wahlsprengelaufteilung finden Sie hier.